Fakultätsrat
Zusammensetzung
(Art. 31 (1) Bayrisches Hochschulgestz)
Gewählte Mitglieder
Vertreter der Hochschullehrer/innen
- Prof. Dr. Björn Baltzer
- Prof. Dr. Karsten Kilian
- Prof. Dr. Christian Kille
- Prof. Dr. Ulrich Müller-Steinfahrt
- Prof. Dr. Ulrich Voß
- Prof. Dr. Rainer Wehner
Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen
- Markus Engert
- Dominik Winkler
Vertreter der sonstigen Mitarbeiter/innen
- Christian Leuerer
Vertreter der Studierenden
- Thomas Günter
- Leonhard Vogt
Mitglieder kraft Amtes
Dekan der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Axel Bialek
Prodekanin der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Stephanie Baumgarten
Studiendekan der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Reiner Hellbrück
Frauenbeauftragte der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Christine Wegerich
Vorsitzender
- Prof. Dr. Axel Bialek
Stellvertretende Vorsitzende
- Prof. Dr. Stephanie Baumgarten
Aufgaben des Fakultätsrats
(Art. 31 (2) Bayrisches Hochschulgesetz)
Der Fakultätsrat
ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist.
soll seine Beratungen auf Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beschränken und, soweit dies die Art der Angelegenheit zulässt, diese dem Dekan oder der Dekanin allgemein oder im Einzelfall zur Erledigung zuweisen.