Fürsorgepflicht in Unternehmen: Tod, Trauer und Verlust stellen Unternehmen vor Herausforderungen

02.02.2023 | THWS Business School
THWS-Projektteam nennt in Kooperation mit Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement Zahlen und schlägt Maßnahmen vor

Plötzlich und unerwartet: Wenn ein Azubi ein Elternteil verliert, ein Prokurist im Zuge einer Scheidung einen persönlichen, schweren Verlust erlebt oder die Vertriebsleiterin eine an Leukämie erkrankte Tochter in der Palliativstation pflegt, sind Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen mit dieser Situation oft überfordert. Veröffentlichungen verweisen allein auf ca. 130.000 bis 140.000 Todesfälle jährlich bei Berufstätigen, nicht eingerechnet Fälle wie Fehl- oder Todgeburten, Benachrichtigungen über lebensbedrohende Erkrankungen wie Krebs, Trauerfälle Angehöriger sowie Trennungen von Lebenspartnerschaften. Der Umgang mit Verlusten wirkt sich auch auf Unternehmen aus, die eine sogenannte Fürsorgepflicht für Mitarbeitende haben: Wenn Mitarbeitende eine Zeitlang „in Gedanken woanders“ sind und womöglich auch depressive Phasen erleiden, kann die Leistungsbereitschaft z. B. in Teams beeinträchtigt sein. Es stellt sich die Frage, wie man wertschätzend und zielorientiert mit dem Thema umgehen kann, das oft tabuisiert wird.
Das Projektvorhaben der THWS hat Prof. Dr. Steffen Hillebrecht in Kooperation mit Heinke Wedler, Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement aus Laudenbach betreut. In einer Umfrage unter 141 Betroffenen zeigt die Untersuchung, dass im jeweiligen Unternehmen

  • 79    Prozent    des    Personals    vom    Tod    naher    Angehöriger beeinträchtigt wurden
  • 69 Prozent mit dem Tod einer Kollegin oder eines Kollegen konfrontiert waren
  • 54 Prozent selbst schwer erkrankt waren
  • 54 Prozent Trennungen bzw. Scheidungen durchlebten
  • 30 Prozent den Verlust eines Haustiers als gravierend erlebten
  • 28 Prozent eine Trauerzeit nach Fehl- oder Todgeburten erlebten
  • 23 Prozent mitbekamen, dass eine Kollegin bzw. ein Kollegin Suizid beging
  • 17 Prozent gravierende Unfälle am Arbeitsplatz mit erlebten


Sieben ergänzende Tiefeninterviews verweisen auf die Hintergründe der Leistungseinschränkungen. So können Betroffene Konzentrationsschwierigkeiten entwickeln, sie ziehen sich zurück, melden sich länger krank, und/oder sie sind für das Unternehmen und die Kollegschaft kaum noch erreichbar. Für das soziale Miteinander im Betrieb stellt die erhöhte Sensibilität und Reizbarkeit eine Belastung dar. Hilfestellungen können sich als schwierig erweisen, da sie das „klassische“ Vorgesetzten- Mitarbeiterverhältnis beeinträchtigen können. Besser, so Hillebrecht, seien externe Unterstützungsangebote und auf Wunsch eine befristete Freistellung.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe lauten daher:

  • Vorbereitung u. a. des Führungspersonals, des Personalrates durch Schulungen und Arbeitshilfen
  • Sensibilisierung für Tod, Trauer und Verlust, die relevant für die Tätigkeit im Unternehmen werden können
  • Entwicklung von Modellen für befristete Freistellungen (bezahlt oder nicht bezahlt)
  • Kontaktliste mit externen Angeboten, z.B. Notfallseelsorge, Therapeutinnen und Therapeuten, Beratung für Trauerarbeit und Resilienz