Master International Business

Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums

Die genauen Zulassungsvoraussetzungen können § 3 der Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden, hier eine vereinfachte Übersicht:

  • Erster Studienabschluss (Bachelor-Abschluss oder vergleichbar)
    • im Umfang von 210 ECTS-Punkten (bei weniger als 210 ECTS Punkten sind Brückenkurse möglich)
    • mit Note 2,9 oder besser
    • jeglicher Fachrichtung
  • mindestens 1 Jahr qualifizierte Berufserfahrung nach Abschluss des Erststudiums (ein weiteres Jahr Berufserfahrung kann im Wert von 30 ECTS-Punkten angerechnet werden)
  • Englischkenntnisse mindestens auf CEFR-Niveau B2 (müssen bei Studienbeginn nachgewiesen werden)
  • Deutschkenntnisse auf CEFR-Niveau A1 (können bis zu 12 Monate nach Studienbeginn nachgewiesen werden)

Die Studiengebühr beträgt pro Semester 5.500 € (zzgl. des Studentenwerkbeitrags). Die gesamte Studiengebühr beträgt somit 16.500 € während der 3 Semester der Regelstudiendauer. Die THWS selbst bietet keine Stipendien an, unterstützt Sie aber auf Wunsch gerne bei der individuellen Stipendienbeantragung. Es gibt keine Bewerbungsgebühr für Ihre Bewerbung für den MBA International Business.

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Persönliche Daten
Bisherige Qualifikationen
Berufserfahrung nach Studienabschluss (für weitere Berufserfahrung nutzen Sie bitte die "offene Textbox" unten)
Weitere Zulassungsvoraussetzungen/ Dokumente/ Informationen (Alle Dokumente müssen entweder in Deutsch, Englisch, Spanisch oder Französisch hochgeladen werden. Für andere Sprachen ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische notwendig).

Wenn ein Dokument noch nicht vorliegen sollte, dann machen Sie bitte einen entsprechenden Kommentar im untenstehenden Feld „Weitere Mitteilungen“.

Studienrichtung
Weitere Informationen
Statistische Erhebung
Durch abschicken Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die FHWS und/ oder von Ihr damit beauftragte Personen Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen zur weiteren Bearbeitung Ihrer Bewerbung kontaktieren darf.