Studierende des Studiengangs International Management

Anerkennung von Studienleistungen

Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen muss von den Studierenden selbst gestellt werden. Im Weiteren finden Sie einige Informationen dazu, wie Sie den Antrag stellen können.

Anerkennung von Studienleistungen nach einem Outgoing Auslandssemester

Bevor Sie ins Ausland gegangen sind, haben Sie ein Learning Agreement erstellt. Der Zweck des Learning Agreements ist jedoch lediglich festzulegen, ob Studienleistungen anerkannt werden können oder nicht. Die tatsächliche Übertragung bzw. Anerkennung von Studienleistungen ist ein eigener Prozess, den Sie selbst einleiten müssen. Die endgültige Anerkennung wird vom Hochschulservice Studium (HSST) durchgeführt. Bitte laden Sie sich den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen herunter und verwenden Sie die dazugehörige Anleitung (deutsche Version/englische Version):

Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen - Alle Studiengänge

Sollte es zu Änderungen Ihres Learning Agreements gekommen sein, müssen diese Änderungen möglicherweise erst noch geprüft werden. Bitte halten Sie sich unbedingt an die Bestimmungen - eine reibungslose und rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden.

Wenn der Antrag vollständig übermittelt wurde, wird er vom Hochschulservice Studium geprüft und bearbeitet. Am Schluss erscheinen die Noten dann in der Notenübersicht im Studentenportal. Bitte beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie die Noten sehen. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen so schnell und so vollständig wie möglich einzureichen.

Anerkennung von Studienleistungen aus einem vorherigen Studium

Wenn Sie sich aus einem vorherigen Studium Studienleistungen anerkennen lassen möchten, haben Sie üblicherweise kein Learning Agreement. Aus diesem Grund muss jede Anerkennung gründlich geprüft werden. Eine Anleitung dafür, wie Sie die Anerkennung beantragen können, steht zum Download zur Verfügung (deutsche Version/englische Version). Bitte halten Sie sich unbedingt an die Bestimmungen - eine reibungslose und rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden.

Wenn der Antrag vollständig übermittelt wurde, wird er vom Hochschulservice Studium geprüft und bearbeitet. Am Schluss erscheinen die Noten dann in der Notenübersicht im Campusportal. Bitte beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie die Noten sehen. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen so schnell als möglich einzureichen.

Weitere Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen aus einem vorherigen Studium finden Sie auch in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO). Informieren Sie sich bitte auch insbesondere über die Vorgaben des Hochschulservice Studium zur Einstufung in ein höheres Semester.